
Abfallwesen
Abfälle wohin?
Wir alle sind verpflichtet, einen Beitrag zur Verkleinerung und Entgiftung des Abfallberges zu leisten und die Abfälle umweltgerecht zu behandeln.
- vermeiden, vermindern
- trennen nach Material
- Recycling
- kompostieren
- umweltgerecht entsorgen
- nicht in die Kanalisation
- Sonderabfälle nicht in den Kehricht
- verbrennen und ablagern von Abfällen
Öffnungszeiten
siehe Abfallmerkblatt (Seite 4)
Benützen Sie unsere Sammelstelle beim Feuerwehrmagazin.
Abfallmerkblatt Gemeinde Bargen 2018
Dieses Abfall-Merkblatt stützt sich auf die kantonalen Erlasse und das Abfallreglement der Gemeinde Bargen, welches von der Gemeindeversammlung auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt wurde.
Um Gebührenerhöhungen zu verhindern, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, sich an diese Weisungen zu halten, an den verschiedenen Sammelplätzen Ordnung zu halten und fachgerecht zu entsorgen.
Kehricht wird nur an den dafür eigens gekennzeichneten Sammelplätzen aufgeladen. Unfrankierte oder zu wenig frankierte Abfallsäcke werden nicht eingeladen. Eigene Container sind an den Strassenrand zu stellen und sauber zu halten.
Bitte beachten:
- Entsorgung Tierkadaver, Mengen über 10 kg sind gebührenpflichtig.
- Ablagerungs- und Abbrennverbot von Baustellenabfällen in unserem Gemeindegebiet. Die Baustellenabfälle sind vom Verursacher zu entsorgen!
- Benutzung Grüngutmulde und Entsorgungsplatz für Grünabfälle „Untere Barmen“
- Abfuhrplan 2018 und Gebührenansätze siehe Seite 4
Fixe Gebührenansätze
Grundgebühr für das Jahr 2018
(Die Grundgebühren werden den Pflichtigen jährlich durch die Gemeinde in Rechnung gestellt)
Pro Haushaltung | Fr. 40.00 |
Gewerbebetriebe | Fr. 150.00 |
Mengenabhängige Entsorgungsgebühren
Haushaltkehricht und Abfuhrgüter
Gebührenmarken für Säcke und Sperrgut
35 l Gebührenmarke Fr. 2.--
60 l Gebührenmarke Fr. 3.20 (für 110 l zwei 60 l Marken verwenden)
Verkaufsstellen für Gebührenmarken = Socar Tankstelle, Gemeindekanzlei
Tierkadaver (bei Ablieferung vorher Schlüssel bei der Gemeinderatskanzlei beziehen und dep. Gut bekanntgeben)
Kleintiere bis 10 Kg | gratis (in Grundgebühr enthalten) |
grössere Haustiere wie Hunde, etc. | Fr. 35.00 |
Jungtiere, Ferkel, Lämmer, etc. | Fr. 40.00 |
Kälber, Schweine, Schafe | Fr. 75.00 |
Schlachtabfälle, Hühner, pro Kg | Fr. 2.00/Kg |
grössere Tiere | Hofabfuhr durch den Viehhalter |

