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Die Verbandsfeuerwehr BAM der Gemeinden Bargen und Merishausen wurde per 1. Januar 2006 gegründet und hat die Aufgabe, bei jeder Art von Ereignissen und Unfällen gemäss Brandschutzgesetz und Brandschutzverordnung in den Gemeinden Bargen und Merishausen Hilfe zu leisten. Gemäss Art. 2 der Feuerwehrordnung BAM sind Einwohner und Einwohnerinnen der Verbandsgemeinden feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 17. Altersjahr und endet mit dem vollendeten 45. Altersjahr. Aufgebot 2019 (folgt) Genehmigung VerbandsordnungMit Beschluss vom 21. März 2006 hat der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen die Verbandsordnung der Verbandsfeuerwehr BAM genehmigt. Die von den Gemeindeversammlungen Merishausen und Bargen am 07. Dezember 2005 bzw. 27. Januar 2006 genehmigte Verbandsordnung, die Feuerwehrordnung und das Besoldungsreglement sind somit rechtsgültig. Konstituierende Sitzung der Verbandskommission BAMDie Verbandskommission BAM setzt sich wie folgt zusammen:
Als Rechnungsführerin des Verbandes wurde Susanne Rubli-Werner, Merishausen, gewählt. Gleichzeitig wurden auch die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission bestimmt. Es sind dies Martin Giger, Merishausen, und Barbara Wehrli, Bargen. Allgemeine Infos zum ÜbungsbetriebTenue: Grundsätzlich wird vollständig ausgerüstet eingerückt, das heisst mit: Brandschutzjacke- Helm- Handschuhe- Gutes Schuhwerk- Hosen / Brandschutzhosen, wo vorhanden. Der Gruppenführer entscheidet am Arbeitsplatz, unter Einhaltung der Sicherheit über einheitliche Tenue-Erleichterung. Entschuldigungen sind bis spätestens 4 Tage nach der Übung schriftlich beim Kommandanten einzureichen. Als Entschuldigung gelten gemäss Art. 33 der FW-Ordnung: Berufliche oder ferienbedingte Ortsabwesenheit (Bestätigung beilegen), Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit, eigene Schwangerschaft sowie Stillzeit während 6 Monaten, tiefe Trauer während acht Tagen, Militär- und Zivilschutzdienst, andere Gründe über deren Gültigkeit die FW-Kommission entscheidet. Die Bussen bei unentschuldigter Abwesenheit betragen 125% des jeweiligen Feuerwehr-Soldes. Bei Verspätetem Erscheinen an der Übung wird der Sold gekürzt! Alarmierung: Die Weiterleitung von Schadenereignissen erfolgt über den Feuerwehr Notruf 118 oder durch das Drücken der Sirene im Feuerwehrmagazin.
Sind Sie interessiert, bei der Feuerwehr mitzumachen, dann füllen Sie doch gleich den Anmeldetalon aus oder wenden Sie sich direkt an den Feuerwehrkommandanten, Ivo Tognella. |